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Newsticker

«Clara» informiert rund um die Uhr über die Gesundheitsreform

Infotelefon zur Gesundheitsreform geschaltet

Auch Rezepte haben ein Verfallsdatum

Nachhilfe fürs Kind: Wo findet sich der richtige Lehrer?

Viele Mütter stillen zu kurz - Informationen im Internet

Neu: "Hütten in Österreich online suchen & buchen"


Stigmatisiert und unterschätzt - Die meisten Depressionen werden nicht erkannt - Selbsttest weist auf erste Anzeichen hin

Unverheiratete Eltern - Wer bekommt bei Trennung Sorgerecht fürs
Kind?


Tipps zur Vorbeugung von Allergien im Internet

Kopfschmerzen bei Kindern nicht unterschätzen

Auf mehr Bewegungsfreiheit für Babys und Kinder achten

Kein Schutz vor „unbeabsichtigten“ Weichmachern in Kinderspielzeug

Fantasievolle Kinder sind keine Lügner / Der schwierige Ballanceakt
zwischen Einbildung und Realität

Eltern helfen - Spätabtreibungen vermeiden
Unionsfraktion fordert Klarstellung der Absichten des Gesetzgebers


Wenn Kinder lügen und stehlen - Eltern dürfen nichts vertuschen

Paare ohne Trauschein - Ehevertrag regelt finanzielle Absicherung

Gegen sexuelle Ausbeutung von Kindern
 

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Warnung vor Gewinnmitteilungen der Firma Glücksstern

München (ddp) 03.02.2004 - Das Unternehmen Glücksstern aus Ibbenbüren narrt zurzeit Verbraucher mit Benachrichtigungen über Sach- oder Geldgewinne. «Ein wertvoller und toller Preis ist Ihnen sicher! Ihr Mindestpreis beträgt 499 Euro», lautet die Botschaft von Glücksstern. Christiane Thien von der Verbraucherzentrale in München rät: Wem eine solche Gewinnmitteilung ins Haus flattert, der sollte das Schreiben am besten gleich in den Papierkorb befördern. Die angegebene Info-Hotline für 0,98 Euro pro Anruf könne man getrost vergessen.

Wer seinen Preis dennoch anfordert, erhält nach Angaben von Thien ein «Gewinnzertifikat». Der Preis muss dann bei einem kostenlosen Tagesausflug mit Besichtigungsprogramm persönlich abgeholt werden.

Solche so genannten Promotion-Touren seien nichts anderes als die allseits bekannten Verkaufsveranstaltungen oder Kaffeefahrten, warnt die Verbraucherschützerin. Den Teilnehmern würden dort häufig Waren zu überteuerten Preisen aufgeschwatzt. Auch gebe es den angepriesenen Gewinn von 499 Euro nicht in bar, sondern nur in Form eines Reisegutscheins. Reise man alleine, werde ein hoher Einzelzimmerzuschlag berechnet. Werde eine zweite Person dazu gebucht, zahlt diese 499 Euro.

Infotelefon zur Gesundheitsreform geschaltet

Mainz (ddp) 03.02.2004 - Aufgrund gehäufter Anfragen von verunsicherten Patienten zur Gesundheitsreform hat die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz ein Informationstelefon eingerichtet. Die Hotline ist dienstags von 9.00 bis 13.00 Uhr und mittwochs von 13.00 bis 16.00 Uhr unter der landesweiten Rufnummer 0180 564 0 564 (0,12 Euro) zu erreichen.

Nach Angaben der Verbraucherzentrale können sich Versicherte beispielsweise über folgende Fragen informieren:

-- Für welche Leistungen fallen Zuzahlungen und in welcher Höhe an?

-- Wie sehen die Regelungen zu der neuen Praxisgebühr aus?

-- Welche Befreiungsregelungen für Zuzahlungen gibt es und wie berechnen
   sich diese?

-- Wer zählt als Chroniker?

-- Wie sehen die neuen Beitragsregelungen zu Betriebsrenten aus?

-- Welche Leistungen sind aus eigener Tasche zu zahlen?

-- Was ist von Bonusregelungen, Beitragsrückgewähr, Selbstbehalten und
   Zusatzversicherungen zu halten?

-- Was ändert sich beim Zahnersatz?

Das Infotelefon soll auch dazu dienen herauszufinden, welches die am häufigsten auftretenden Probleme sind. Die Verbraucherzentrale will die gewonnenen Erkenntnisse dazu nutzen, gezielt weitere Informationsmaterialien für Versicherte zu erarbeiten.

Auch Rezepte haben ein Verfallsdatum

Baierbrunn (ddp) 03.02.2004 -  Auch Rezepte haben ein Verfallsdatum. Ein Rezept ist eine Urkunde mit beschränkter Gültigkeit, wie das Gesundheitsmagazin «Apotheken Umschau» berichtet. Allerdings gibt es Unterschiede bei gesetzlich und privat Versicherten: Gesetzlich Versicherte haben nur einen Monat lang Anspruch auf Übernahme der Kosten. Privatkassen lassen ihren Kunden ein halbes Jahr lang Zeit.

Eine Einschränkung gilt für alle: Rezepte für Betäubungsmittel, darunter starke Schmerzmedikamente wie Opiate, haben grundsätzlich eine Gültigkeit von nur sieben Tagen. Der Arzt muss dafür auch ein gesondertes Rezeptformular benutzen.

Arznei aus dem Internet nicht immer günstiger

Leipzig (ddp). Seit Jahresbeginn können sowohl verschreibungspflichtige als auch frei verkäufliche Medikamente im Internet bestellt werden. Die sächsischen Verbraucherschützer raten allerdings, dabei nicht ungeprüft jedem Anbieter zu vertrauen und auf die Preise zu achten.

Bei einer virtuellen Apotheke muss ein Ansprechpartner genannt sein. Telefonnummer und Anschrift dürfen nicht fehlen. Zudem sollte auf jeden Fall eine Beratung in deutscher Sprache gewährleistet sein, raten die Experten.

Auch wenn einige Arzneimittel übers Internet finanziell günstiger zu haben sind, ist zu bedenken, dass es mit der Lieferung einige Tage dauern kann. Nach der Bestellung muss nämlich das Rezept an die Internetapotheke gesandt werden, erst dann erfolgt die Auslieferung der Arzneimittel. Selbst wenn keine oder nur eine geringere Zuzahlung zu leisten ist, sind auf jeden Fall die Versandkosten einzuplanen.

Wer also dringend und schnell ein Medikament braucht, sollte weiter in die Apotheke um die Ecke gehen, raten die Verbraucherschützer. Außerdem empfehlen sie, die Preise in der Internetapotheke mit denen in der herkömmlichen Apotheke zu vergleichen, denn nicht immer sei es dort billiger. Noch ein Hinweis: Bei der Bestellung eines Medikamentes im Internet oder im Versandhandel handelt es sich um einen so genannten Fernabsatzvertrag. Deshalb muss auf der Website des Anbieters auch über das Widerrufs- oder Rückgaberecht informiert werden.

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